Bewilligung
& Kostenübernahme
In den nächsten Wochen erhalten Sie von Ihrer Kranken- oder Rentenkasse darüber Bescheid, ob Ihr Kurantrag bewilligt wurde oder nicht. Lassen Sie sich nicht entmutigen, falls Ihr Antrag nicht genehmigt wurde. Wenden Sie sich einfach erneut an die Beratungsstelle und legen Sie gemeinsam Widerspruch ein. Häufig handelt es sich bei abgelehnten Kuren um Sparmaßnahmen der Kostenträger. In diesem Fall müssen Sie beharrlich sein.
Anfahrt
Der Kostenträger beteiligt sich anteilig an den Fahrtkosten. Bei Fahrten zur stationären Vorsorge müssen Sie selbst 10 % der Fahrtkosten tragen - jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 €.
Kommen Sie für stationäre Reha-Maßnahmen in die Mutter-Kind-Klinik Talitha, übernimmt die Krankenkasse die Anfahrtskosten komplett.
Aufenthalt
Vom Gesetzgeber wurde ein sogenannter Eigenanteil für stationäre Vorsorge- und Rehabilitionsmaßnahmen festgelegt. Wird Ihr Kurantrag bewilligt, liegt Ihr Eigenanteil bei 10 € pro Erwachsenen pro Tag. Kinder zahlen keinen Eigenanteil.
Die übrigen Kosten werden vom Kostenträger übernommen. In den meisten Fällen ist das die Rentenversicherung oder die Gesetzliche Krankenversicherung.
Eine Befreiung vom Eigenanteil ist unter Umständen möglich. Mehr Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Kostenträger.